Was tun nach einem Brand?

In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt. Der Brand ist gelöscht – nun gilt es, weiteren Schaden zu begrenzen. Viele Fragen werden sich nun für Sie stellen. Dazu nur einige Beispiele:

  • Wie habe ich mich zu verhalten ?
  • Wer kann gegebenenfalls weiterhelfen ?
  • Welche Versicherung ist zu informieren ?

Schadensbegrenzung nach dem Brand

Mit dem vollständigen Ablöschen des Brandes ist die Tätigkeit der Feuerwehr beendet. Ausgenommen davon sind nur Fälle, bei denen auf Grund einer weiteren Gefährdung eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss. Diese Entscheidung wird von der Feuerwehr getroffen.
Nach Freigabe der Brandstelle durch die Feuerwehr und Polizei können Sie tätig werden. Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Diese Arbeiten können Sie von Fachfirmen durchführen lassen. Bei Beachtung der unten angeführten Sicherheitsmaßnahmen können diese Arbeiten jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.

Vorsicht Schadstoffe!

Bei jeder Verbrennung werden Schadstoffe freigesetzt. Diese befinden sich im Brandschutt, im Brandrauch und in dessen Niederschlägen (Ruß) wieder. Mit den folgenden Hinweisen soll Ihnen der Umgang mit diesen nach dem Brand vorhandenen Schadstoffen etwas erleichtert werden. Gleichzeitig möchten wir sie auf bestimmte Vorsorgemaßnahmen aufmerksam machen.

Sicherheits- und Verhaltensregeln

Sie haben sich, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereichs selber durchzuführen. Wenn die Brandstelle erkaltet ist (ca. 1 bis 2 Std. nachdem der Brand gelöscht ist) und die Wohnung gut belüftet wurde, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände (Ruß) gebunden. Um eine Aufnahme der Schadstoffe über Mund, Nase oder über die Haut zu vermeiden sollten Sie folgende Schutzkleidung tragen:
1. Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff. .
2. Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3).
3. Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten.
4. Gummihandschuhe für Nassarbeiten.

Alle Gegenstände sind im Handel erhältlich.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass sich keine Kinder, kranke oder ältere Menschen, die meist sensibel auf Schadstoffe reagieren, in den betroffenen Räumen aufhalten. Das Gleiche gilt auch für Haustiere. Sollten Haustiere dem Brandrauch ausgesetzt gewesen sein, sind sie gegebenenfalls dem Tierarzt vorzustellen. Um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden. Flure in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche von den verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden.
Die während der Arbeit eingesetzte Schutzkleidung ist anschließend als Problemmüll (siehe „Abfallentsorgung“) zu entsorgen.
Während Sie im verschmutzten Bereich arbeiten, sollten Sie weder essen noch trinken oder rauchen. Vor der Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln sollten Sie sich unbedingt duschen und Ihre Kleidung wechseln.
Alle durch den Brand in Mitleidenschaft gezogenen Bereiche sollten über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Bitte beachten Sie, dass durch die Zuluft auch bisher nicht vom Brand betroffene Bereiche verschmutzt werden können. Denken Sie bitte auch an eine entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums.

Was tun mit Lebensmitteln ?

Offene Lebensmittel, die im direkten oder indirekten Einwirkungsbereich des Brandes lagerten (z.B. in Schränken, Kühlschränken usw.), sollten nicht mehr verzehrt werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, die in Kunststoff bzw. Papier verpackt sind. Lebensmittel in noch dicht verschlossenen Metallverpackungen (Dosen) oder noch dicht verschlossenen Glasverpackungen können verzehrt werden, wenn sie nicht der Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lebensmittel beim Entleeren der Behältnisse nicht verunreinigt werden. Im Zweifelsfall gilt: Die Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen – nicht kompostieren!

Reinigung von Kleidern, Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen

Als Grundregel gilt: Alle Gegenstände sind vor Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist das Entfernen sichtbarer Rußspuren. Bei Einsatz von Staubsaugern zur Entfernung von lockeren Ruß- und Staubbelägen müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Die Industrie-staubsauger können Sie bei den ortsansässigen Werkzeugvermietungsfirmen (siehe „Gelbe Seiten“) ausleihen.
Bei der Nassreinigung empfiehlt sich die Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung. Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Reinigung von Kinderspielzeug walten lassen.
Holzspielzeug sollte abgeschliffen und eventuell neu lackiert werden. Im Zweifelsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder, von diesen Gegenständen trennen.
Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat bei mind. 60°C gewaschen werden.
Vorsicht, die Reinigungsabwässer beinhalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung des kontaminierten Wischwassers in die Kanalisation darf nur in kleineren Mengen erfolgen.
Kleidungsstücke können aber auch bei einer Reinigungsfirma gereinigt werden.

Abfallentsorgung

Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden. Bei weiteren Fragen bezüglich der Entsorgung gibt Ihnen der Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn unter der Nummer 08721 / 9612-0 gerne weitere Auskünfte.

Versicherung

Sofern Sie eine Hausratsversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind. Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!

Haftungsausschluß

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei evtl. auftretenden Gesundheitsschäden sowie
Sachschäden, die auf Grund dieser Hinweise entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche
abgeleitet werden können.